Anerkannter Nachweis
Stefanie Kolloff
40210 Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen
Ist Stefanie Kolloff öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Stefanie Kolloff ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (S): Standardobjekte„HypZert S“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert S“ · Standardobjekte
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Düsseldorf
Alle 60 ›- Thiago van EnckAnerkannter Nachweis · 40212 DüsseldorfAkkreditiert HypZert F
- Thorsten BaumAnerkannter Nachweis · 40212 DüsseldorfAkkreditiert HypZert F
- Tom Petrus Jacobus JansenAnerkannter Nachweis · 40223 DüsseldorfAkkreditiert HypZert FOhne Akkr. HypZert MLV · eigenes Programm, außerhalb des Akkreditierungsumfangs
- Ulrich KirchnerAnerkannter Nachweis · 40213 Düsseldorfö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Wolfgang FriebelAnerkannter Nachweis · 40545 Düsseldorfö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BDGS · Mitglied
- Zelda AhangariAnerkannter Nachweis · 40227 DüsseldorfAkkreditiert HypZert S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.