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Anerkannter Nachweis

Thomas Ehling

37586 Dassel · Niedersachsen

Ist Thomas Ehling öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Thomas Ehling ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK Hannover). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Hannover)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Hannover
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Eintrag in einer Fachliste der Architektenkammer (Architektenkammer Niedersachsen)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“in der Liste der Kammer eingetragen

Warum es nicht zählt: Die Architektenkammer Niedersachsen führt die Person in ihrer Fach- bzw. Sachverständigenliste. Das ist keine öffentliche Bestellung (diese stünde im Sachverständigenverzeichnis) und keine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Eintrag in einer Kammer-Fachliste
Liste der Kammer
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“
Stelle
Architektenkammer Niedersachsen
Status
in der Liste der Kammer eingetragen
Register
Fach- und Sachverständigenlisten der Architektenkammern · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel