Anerkannter Nachweis
Thomas Eulenpesch
Ist Thomas Eulenpesch öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Thomas Eulenpesch ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe F, IQ-Zert Stufe B2). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe F„Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV und Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV aller Immobilienarten (F) Recognised European Valuer (REV)“gültigbis 11.02.2031
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktwertermittlung gemäß ImmoWertV und Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV aller Immobilienarten (F) Recognised European Valuer (REV)“ · Stufe F
- Status
- gültig · gültig bis 11.02.2031
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
IQ-Zert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe B2„Sachverständige/er und Prüfer für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Sachverständige/er und Prüfer für die Markt- und Beleihungswertermittlung von Wohn-, Gewerbe- und Spezialimmobilien“ · Stufe B2
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- IQ-Zert · Datenstand 29.10.2026
Weitere Einträge
02 · ohne Einfluss auf den StatusMitglied im BVS (Berufsverband)„Immobilienbewertung“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung bzw. Zertifizierung in keinem der von uns ausgewerteten Register veröffentlicht ist.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
- Fachbereich laut Verband
- „Immobilienbewertung“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS) · Datenstand 29.10.2026
Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen
Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).
- Art des Nachweises
- Internationale Fachanerkennung
- Anerkannt für
- „REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
- Angabe des TEGoVA REV
- Zertifikat REV-DE/IVD/2027/4 · vergeben über IVD · anerkannt seit 01.06.2022
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026
Mitglied im BDGS (Berufsverband)„Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktermittlung gemäß ImmoWertV und Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV aller Immobilienarten (F). / Zertifiziert auf Grundlage von ISO / IEC 17024 durch DIAZert, Inhaber …“Mitglied laut Verzeichnis
Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.
- Art des Nachweises
- Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
- Fachbereich laut Verband
- „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) für die Marktermittlung gemäß ImmoWertV und Beleihungswertermittlung gemäß BelWertV aller Immobilienarten (F). / Zertifiziert auf Grundlage von ISO / IEC 17024 durch DIAZert, Inhaber …“
- Status
- Mitglied laut Verzeichnis
- Register
- Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Zertifikate
- Recognised European Valuer (REV)Eintrag im Register (TEGoVA REV) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „REV Recognised European Valuer (TEGoVA)“
- DIAZert-ZertifizierungEintrag im Register (DIAZert) vorhanden – siehe obenim Register bestätigt laut BVS, BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung (DIAZert) F“
Abschlüsse und Titel
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.