Stempel-Check
‹ Neue Suche

Kein anerkannter Nachweis

Thomas Nicolai

14806 Bad Belzig · Brandenburg

Ist Thomas Nicolai öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Thomas Nicolai bei VVS, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Gefundene Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im VVS (Berufsverband)„Tischlerhandwerk; Zimmererhandwerk“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Ordentliche Mitglieder des VVS sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige; wer die Bestellung erst anstrebt, wird als außerordentliches Mitglied geführt. Den konkreten Nachweis haben wir in den ausgewerteten Registern nicht gefunden – etwa wegen einer abweichenden Schreibweise oder weil die Bestellung in keinem der von uns ausgewerteten Sachgebiete erfolgt ist.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
Fachbereich laut Verband
„Tischlerhandwerk; Zimmererhandwerk“
Angabe des VVS
Ordentliches Mitglied
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Verband der Vereidigten Sachverständigen e.V. Berlin und Brandenburg (VVS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge VVS →

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Öffentliche Bestellung bzw. staatliche Eintragung (laut Angabe)

  • Öffentliche Bestellung für „Tischlerhandwerk, Zimmererhandwerk“im Sachverständigenverzeichnis in den von uns ausgewerteten Sachgebieten nicht gefunden (nicht jede Bestellung, etwa durch Handwerks- oder Baukammern, steht dort)nicht von uns geprüft laut VVS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Bestellt für: Tischlerhandwerk, Zimmererhandwerk“