Anerkannter Nachweis
Ulrike Brinkmann
31303 Burgdorf · Niedersachsen
Ist Ulrike Brinkmann öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Ulrike Brinkmann ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert F). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (F): finanzwirtschaftliche Zwecke, alle Objektarten„HypZert F“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert F“ · Markt- und Beleihungswerte, alle Objektarten
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Burgdorf
Alle 15 ›- Volker BerkhahnAnerkannter Nachweis · 31303 BurgdorfAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 1 weiterer Eintrag
- Andre MispagelAnerkannter Nachweis · 31303 Burgdorfö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied · Kammer-Fachliste · Mitglied
- Ann-Christin OnnenAnerkannter Nachweis · 31303 BurgdorfAkkreditiert HypZert F
- Axel NaruhnAnerkannter Nachweis · 31303 BurgdorfAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Boris CoenenAnerkannter Nachweis · 14059 Berlin · 4 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe LF · Sprengnetter Zert · Stufe SAkkreditiert HypZert F+ 2 weitere Einträge
- Christian AbelerAnerkannter Nachweis · 31303 Burgdorf · 2 StandorteAkkreditiert HypZert Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 1 weiterer Eintrag
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.