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Kein anerkannter Nachweis

Walter J.W. Eichinger

M.Sc.

Ist Walter J.W. Eichinger öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Kein anerkannter Nachweis gefunden. Eingetragen ist Walter J.W. Eichinger bei BDGS, aber weder öffentlich bestellt noch von einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung zertifiziert. Lassen Sie sich vor der Beauftragung einen Nachweis zeigen.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Keine öffentliche Bestellung und keine Zertifizierung einer akkreditierten Stelle für Immobilienbewertung gefunden. Abgeglichen mit 30 Verzeichnissen, Datenstand 29.10.2026.

Gefundene Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Mitglied im BDGS (Berufsverband)„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Master of Science (Real Estate)“Mitglied laut Verzeichnis

Warum es nicht zählt: Mitgliedschaft in einem Berufsverband nach dessen eigenen Aufnahmekriterien; keine öffentliche Bestellung und keine akkreditierte Zertifizierung.

Art des Nachweises
Mitgliedschaften · Verbandsmitgliedschaft
Fachbereich laut Verband
„Freier Sachverständiger für die Wertermittlung von bebauten und unbebauten Grundstücken / Master of Science (Real Estate)“
Status
Mitglied laut Verzeichnis
Register
Bundesverband Deutscher Grundstückssachverständiger (BDGS) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗Alle Einträge BDGS →

Member of the Royal Institution of Chartered Surveyors (MRICS)Berufsstatus · RICS · MRICS (Angabe im Register)laut Register

Warum es nicht zählt: Mitgliedsgrad der Royal Institution of Chartered Surveyors laut Angabe im Registereintrag; Mitgliedschaft ist kein Registered-Valuer-Status. Nicht bei RICS geprüft.

Herkunft
Angabe im Namensfeld des Registers · laut Angabe im Registereintrag (BDGS); nicht gesondert geprüft

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

  • Master of Sciencenicht von uns geprüft laut BDGS, Stand 29.10.2026 · Wortlaut: „Master of Science (Real Estate)“