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Anerkannter Nachweis

Winfried Albert Leo Schneider

2 Standorte: 85737 Ismaning · Ismaning

Ist Winfried Albert Leo Schneider öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, beides. Winfried Albert Leo Schneider ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ und zusätzlich von einer akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Beides gilt als anerkannter Nachweis für Immobilienbewertung.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK für München und Oberbayern)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

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DIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“gültigbis 19.04.2028
Art des Nachweises
Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
Zertifiziert für
„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten Recognised European Valuer (REV)“ · Stufe LF
Status
gültig · gültig bis 19.04.2028
Register
DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026

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Weitere Einträge

02 · ohne Einfluss auf den Status
Recognised European Valuer (REV, TEGoVA)„REV – Recognised European Valuer“im Register eingetragen

Warum es nicht zählt: Fachanerkennung nach den Regeln der TEGoVA (European Valuation Standards), vergeben über einen nationalen Mitgliedsverband. Ein internationaler Berufsstandard, aber kein gesetzlich anerkannter Nachweis im Sinne von § 198 Abs. 2 BewG (dafür zählen nur die öffentliche Bestellung und die akkreditierte Zertifizierung).

Art des Nachweises
Internationale Fachanerkennung
Anerkannt für
„REV – Recognised European Valuer“ · Recognised European Valuer, Immobilienbewertung nach European Valuation Standards
Status
im Register eingetragen
Register
TEGoVA – The European Group of Valuers’ Associations (Register „Recognised valuers“) · Datenstand 29.10.2026

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