Öffentlich bestellter Sachverständiger werden: Voraussetzungen, Prüfung, Ablauf
Aktualisiert am 20.05.2026 · 6 Min. Lesezeit · Redaktion Stempel-Check
Die öffentliche Bestellung ist der anspruchsvollste Weg zum anerkannten Immobiliengutachter und der mit der höchsten Reputation. Was Sie mitbringen müssen und wie das Verfahren abläuft.
Rechtsgrundlage und Zuständigkeit
Grundlage ist § 36 Gewerbeordnung: Personen, die als Sachverständige tätig sind oder werden wollen, können auf Antrag öffentlich bestellt werden, wenn sie besondere Sachkunde und persönliche Eignung nachweisen. Zuständig für die Immobilienbewertung sind in der Regel die Industrie- und Handelskammern; jede IHK hat eine Sachverständigenordnung, die Verfahren und Pflichten regelt.
Voraussetzungen
- Fachliche Qualifikation, meist ein einschlägiges Studium (Immobilienwirtschaft, Architektur, Bauingenieurwesen, Vermessung o. ä.) oder eine gleichwertige Ausbildung mit Zusatzqualifikation in der Wertermittlung.
- Mehrjährige Berufserfahrung in der Immobilienbewertung, belegt durch eigene Gutachten.
- Überdurchschnittliche Sachkunde, deutlich über dem Niveau eines durchschnittlichen Fachkollegen, geprüft durch das Fachgremium.
- Persönliche Eignung: geordnete wirtschaftliche Verhältnisse, keine einschlägigen Vorstrafen, Unabhängigkeit (keine Interessenkonflikte, z. B. durch gleichzeitige Maklertätigkeit).
Das Verfahren
- Antrag bei der zuständigen IHK mit Nachweisen zu Ausbildung, Berufspraxis und Referenzgutachten.
- Prüfung der Sachkunde durch ein Fachgremium: schriftliche Klausur, Fachgespräch und Begutachtung eingereichter bzw. angefertigter Gutachten.
- Bei Bestehen: Bestellung durch die IHK, Vereidigung, Aushändigung von Bestellungsurkunde, Rundstempel und Ausweis; Eintragung in das bundesweite Verzeichnis svv.ihk.de.
- Die Bestellung ist befristet (üblich sind fünf Jahre) und wird bei nachgewiesener Fortbildung und Tätigkeit verlängert.
Pflichten nach der Bestellung
Öffentlich bestellte Sachverständige unterliegen der Aufsicht der Kammer. Sie sind zur unabhängigen, weisungsfreien, gewissenhaften und unparteiischen Leistung verpflichtet, müssen sich fortbilden, Gutachten persönlich erstellen und mit dem Rundstempel kennzeichnen. Verstöße können zum Widerruf führen.
Alternative: Zertifizierung nach DIN EN ISO/IEC 17024
Wer (noch) nicht die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung erfüllt oder gezielt im Kreditgeschäft arbeiten will, wählt oft die Zertifizierung durch eine DAkkS-akkreditierte Stelle wie HypZert, DIAZert oder Sprengnetter. Auch hier stehen Prüfung, Rezertifizierung und Überwachung und die Anerkennung nach § 198 BewG. Viele Sachverständige kombinieren beides.
Häufige Fragen
Wie lange dauert der Weg zur öffentlichen Bestellung?
Von der ersten Bewertungstätigkeit bis zur Bestellung vergehen meist mehrere Jahre, da eine fundierte Berufspraxis nachgewiesen werden muss. Das Prüfungsverfahren selbst dauert typischerweise einige Monate.
Kann ich mich in mehreren Sachgebieten bestellen lassen?
Ja, sofern die besondere Sachkunde für jedes Sachgebiet nachgewiesen wird, zum Beispiel Immobilienbewertung und Mieten/Pachten.
Weiterlesen
- Welche Zertifizierung braucht ein Immobiliengutachter und was zählt vor dem Finanzamt?
- Liste öffentlich bestellter Sachverständiger: So lesen Sie das IHK-Verzeichnis richtig
- HypZert-Zertifizierung erklärt: Was die Stufen F, S, M und MLV bedeuten
Dieser Ratgeber dient der Orientierung und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.