Anderes Fachgebiet
Andreas Twickeler
45478 Mülheim an der Ruhr · Nordrhein-Westfalen
Ist Andreas Twickeler öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, für ein anderes Fachgebiet. Andreas Twickeler hat einen anerkannten Nachweis für „Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ und „Baubetrieb“. Für die Wertermittlung von Grundstücken haben wir keinen Nachweis gefunden.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungAnerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten
02 · zählen nicht für ImmobilienbewertungÖffentlich bestellt und vereidigt (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen)Sachgebiet „Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau“ · Sachgebiet 150: Abrechnung im Hoch- und Ingenieurbau
- Bestellt von
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Öffentlich bestellt und vereidigt (Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen)Sachgebiet „Baubetrieb“eingetragen
Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.
- Art des Nachweises
- Öffentliche Bestellung
- Öffentlich bestellt für
- „Baubetrieb“ · Sachgebiet 550: Baubetrieb
- Bestellt von
- Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen
- Status
- eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
- Register
- IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen
03Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.
Abschlüsse und Titel
Weitere Gutachter in Mülheim an der Ruhr
Alle 9 ›- Eike Jürgen WendorffAnerkannter Nachweis · 45468 Mülheim an der Ruhrö.b.u.v. GrundstücksbewertungVerband BVS · Mitglied
- Erhan YigitAnerkannter Nachweis · 45475 Mülheim an der RuhrAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Eva Höffmann-DodelAnerkannter Nachweis · 45478 Mülheim an der Ruhr · 2 Standorteö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Irmgard SchillingAnerkannter Nachweis · 91465 Ergersheim · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe Fö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Joel Michele BrandsAnerkannter Nachweis · 45468 Mülheim an der RuhrAkkreditiert HypZert S
- Roman OpperAnerkannter Nachweis · 45481 Mülheim an der RuhrAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.