Anerkannter Nachweis
Juliane Henning
Ist Juliane Henning öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Juliane Henning ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (HypZert S). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungHypZert (S): Standardobjekte„HypZert S“eingetragen
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „HypZert S“ · Standardobjekte
- Status
- im Register eingetragen
- Register
- HypZert GmbH · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Berlin
Alle 226 ›- Jürgen WeiseAnerkannter Nachweis · 13353 BerlinAkkreditiert HypZert F · HypZert M
- Kaan DernekAnerkannter Nachweis · 10587 BerlinAkkreditiert HypZert S
- Kai GrebinAnerkannter Nachweis · 10553 BerlinAkkreditiert DIAZert · Stufe LFö.b.u.v. Grundstücksbewertung+ 3 weitere Einträge
- Karin ReimersAnerkannter Nachweis · 10117 BerlinAkkreditiert HypZert F
- Karina SchneiderAnerkannter Nachweis · 10719 BerlinAkkreditiert DIAZert · Stufe LS
- Katja GillerAnerkannter Nachweis · 13505 BerlinAkkreditiert Sprengnetter Zert · Stufe AI · HypZert FVerband BVS · Mitglied · VVS · Mitglied+ 1 weiterer Eintrag
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.