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Anerkannter Nachweis

Karl-Heinz Boger

75181 Pforzheim · Baden-Württemberg

Ist Karl-Heinz Boger öffentlich bestellt oder zertifiziert?

Ja, öffentlich bestellt. Karl-Heinz Boger ist öffentlich bestellt und vereidigt für „Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ (IHK Nordschwarzwald). Eine zusätzliche Zertifizierung ist daneben nicht nötig.

Anerkannte Nachweise

01 · für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Nordschwarzwald)„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“eingetragen
Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken“ · Sachgebiet 1400: Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Status
im Sachverständigenverzeichnis eingetragen · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Anerkannte Nachweise in anderen Fachgebieten

02 · zählen nicht für Immobilienbewertung
Öffentlich bestellt und vereidigt (IHK Nordschwarzwald)Sachgebiet „Mieten und Pachten“eingetragen

Anerkannter Nachweis in diesem Fachgebiet, aber nicht für die Wertermittlung von Grundstücken.

Art des Nachweises
Öffentliche Bestellung
Öffentlich bestellt für
„Mieten und Pachten“ · Sachgebiet 1405: Mieten und Pachten
Bestellt von
Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Status
eingetragen, anderes Fachgebiet · Öffentliche Bestellungen sind befristet (in der Regel fünf Jahre); das Verzeichnis weist kein Ablaufdatum aus.
Register
IHK-Sachverständigenverzeichnis (svv.ihk.de) · Datenstand 29.10.2026

Bei der Primärquelle prüfen ↗

Weitere Angaben aus Verbands- und Registerprofilen

03

Diese Angaben stammen aus Verbands- und Kammerlisten, aus Mitgliederlisten von Gutachterausschüssen sowie aus Profilen, die die Person selbst pflegt. Sie fließen nicht in den Status ein. Jede Angabe trägt ihre Prüfstufe: Angabe der Stelle selbst heißt, die Stelle, die sie vergibt oder führt, nennt sie selbst (etwa die Architektenkammer die Berufsbezeichnung); nicht von uns geprüft heißt, die Angabe steht nur in einem fremden Verzeichnis, meist als Selbstauskunft. Wo die genannte Stelle ein Register führt, das wir auswerten, steht das Ergebnis des Abgleichs dabei. Kontaktdaten übernehmen wir nicht.

Abschlüsse und Titel

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