Anerkannter Nachweis
Mirko Nikolaus
75181 Pforzheim · Baden-Württemberg
Ist Mirko Nikolaus öffentlich bestellt oder zertifiziert?
Ja, zertifiziert. Mirko Nikolaus ist von einer nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierten Stelle zertifiziert (DIAZert Stufe LF). Gleichrangig mit der öffentlichen Bestellung.
Anerkannte Nachweise
01 · für ImmobilienbewertungDIAZert (akkreditiert nach DIN EN ISO/IEC 17024), Stufe LF„Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“gültigbis 22.05.2029
- Art des Nachweises
- Akkreditierte Zertifizierung · Akkreditierte Personenzertifizierung
- Zertifiziert für
- „Zertifizierter Sachverständiger DIAZert (LF) Zertifiziert für die Marktwertermittlung aller Immobilienarten“ · Stufe LF
- Status
- gültig · gültig bis 22.05.2029
- Register
- DIA Consulting AG (DIAZert) · Datenstand 29.10.2026
Weitere Gutachter in Pforzheim
Alle 6 ›- Veit Christian LutzAnerkannter Nachweis · 75177 Pforzheimö.b.u.v. Grundstücksbewertung
- Daniel KovacicAnerkannter Nachweis · 75177 Pforzheim · 2 StandorteAkkreditiert DIAZert · Stufe FInternational TEGoVA REV
- Dorothea KuhlenAnerkannter Nachweis · 75179 PforzheimAkkreditiert DIAZert · Stufe LSVerband BVS · Anwärter (Bestellung angestrebt)
- Karl-Heinz BogerAnerkannter Nachweis · 75181 Pforzheimö.b.u.v. Grundstücksbewertungö.b.u.v. Mieten und Pachten
- Maike BrinkhoffAnerkannter Nachweis · 75172 PforzheimAkkreditiert HypZert S
Hinweis zu Datenstand und Einordnung
Stempel-Check ist ein unabhängiges Verzeichnis, das öffentlich zugängliche Registerdaten bündelt. Grundlage des Status ist ein automatischer Abgleich mit 30 Verzeichnissen zum Datenstand 29.10.2026, keine persönliche Prüfung. Ausgewertet werden im Sachverständigenverzeichnis die Sachgebiete der Grundstücksbewertung (1400, 1410), Mieten und Pachten (1405) sowie ausgewählte Gebäude- und Bau-Sachgebiete sowie die uns bekannten Zertifizierungsstellen und Berufsverbände. Nicht jede Stelle veröffentlicht alle zertifizierten Personen; IQ-Zert etwa nur mit Einwilligung. Verbindlich ist immer die jeweilige Primärquelle. Für Aktualität und Vollständigkeit übernehmen wir keine Gewähr.
„Akkreditierte Stelle“ meint eine Zertifizierungsstelle, die nach DIN EN ISO/IEC 17024 von der DAkkS oder einer gleichwertigen nationalen Akkreditierungsstelle eines anderen EU-Mitgliedstaats akkreditiert ist und deren Geltungsbereich die Wertermittlung von Grundstücken abdeckt (mehr). Für den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts nennt § 198 Abs. 2 BewG Gutachten solcher Sachverständigen als regelmäßig geeigneten Nachweis. Zertifikate von Anbietern ohne ausgewiesene Akkreditierung können eher zu Rückfragen führen (Beispiele). Mehr im Ratgeber zu Zertifizierungen.