Stempel-Check

Nachweis · Mitgliedschaften

Mitglieder im BVS (Bundesverband öffentlich bestellter u. vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger)

Der BVS ist einer der größten Sachverständigen-Berufsverbände in Deutschland. Als ordentliche Mitglieder nimmt er laut Satzung grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf. Stempel-Check unterscheidet drei Fälle (Gruppe C, Verbandsmitgliedschaft): „Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung“ für ordentliche Mitglieder; „Anwärter (Bestellung angestrebt)“, wenn das BVS-Verzeichnis einen entsprechenden Vermerk führt (der BVS führt Antragsteller vorübergehend als Anwärter bzw. Gast, bis über Bestellung oder Zertifizierung entschieden ist; eine öffentliche Bestellung liegt demnach noch nicht vor); und „Frühere Bestellung erloschen“, wenn das Verzeichnis eine erloschene Bestellung vermerkt. Maßgeblich ist der zugrunde liegende Nachweis, nicht die Mitgliedschaft selbst. Wo wir ihn in einem ausgewerteten Register gefunden haben, weist Stempel-Check ihn je Person als anerkannten Qualifikationsnachweis aus.

615gelistete Einträge
MitgliedschaftMitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung
502davon zusätzlich mit anerkanntem Nachweis für Immobilienbewertung (ö.b.u.v. oder akkreditiert zertifiziert)
Gut zu wissen: Die Verbände nehmen nach unterschiedlichen Kriterien auf. Der BVS nimmt als ordentliche Mitglieder laut Satzung grundsätzlich nur öffentlich bestellte, hoheitlich beliehene oder akkreditiert zertifizierte Sachverständige auf („Mitgliedschaft mit Qualifikationsvoraussetzung“); Antragsteller führt er vorübergehend als Anwärter bzw. Gast, bis über Bestellung oder Zertifizierung entschieden ist („Anwärter (Bestellung angestrebt)“, eine öffentliche Bestellung liegt dann noch nicht vor). BDSF und BVFS nehmen nach Prüfung eingereichter Qualifikationsnachweise auf („Mitgliedschaft nach Nachweisprüfung“, keine eigene Fachprüfung). Die Mitgliedschaft selbst ist in keinem Fall der gesetzliche Nachweis. Wer etwa gegenüber dem Finanzamt auf der sicheren Seite sein möchte, achtet auf eine öffentliche Bestellung (ö.b.u.v.) oder eine Zertifizierung durch eine nach DIN EN ISO/IEC 17024 akkreditierte Stelle. Der Unterschied im Ratgeber.

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Anerkannter Nachweis Anderes Fachgebiet oder Ausland Kein anerkannter Nachweis gefundenWas der Status bedeutet ›

Weitere Nachweise und Verbände

Öffentliche Bestellung und akkreditierte Zertifizierung

Mitgliedschaften

ISO-Bezug ohne Akkreditierung

Internationale Fachanerkennung

Was die Nachweise bedeuten →
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